Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Beratungs-, Trainings-, Workshop- und Vortragsleistungen
Michael Plöd
Stand: März 2026 | Version 1.2
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Coaching-, Trainings-, Workshop-, Facilitation-, Review-, Vortrags- sowie sonstige Dienstleistungen zwischen Michael Plöd (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:
Domain-Driven Design
Team Topologies
Software-Architektur
Organisations- und Architekturstrategie
Facilitation und kollaborative Modellierung
Workshops, Trainings, Reviews, Coaching sowie Keynotes / Talks
2. Art, Umfang, Ort, Termin, Dauer, Vergütung und etwaige Reisekonditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder technischen Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
4. Beratungs-, Trainings- und Workshop-Leistungen sind Dienstleistungen. Eine Abnahme ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch
Annahme eines Angebots in Textform,
schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung oder
Beginn der Leistungserbringung.
3. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot des Auftragnehmers einschließlich etwaiger Anlagen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner sowie organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.
2. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Teilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige von ihm benannte Personen in angemessenem Umfang an der Leistungserbringung mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
3. Verzögerungen, Mehraufwände oder Leistungseinschränkungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder unterbliebener Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert nach den vereinbarten Sätzen oder, mangels Vereinbarung, nach üblichem Aufwand vergütet werden.
§ 5 Leistungserbringung, Termine und Leistungsänderungen
1. Leistungen können – je nach Vereinbarung – vor Ort, remote oder in hybrider Form erbracht werden.
2. Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich bestätigt wurden. Mehrtägige Leistungen stellen jeweils reservierte Kapazitäten des Auftragnehmers dar.
3. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand ist gesondert zu vergüten.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder Teilleistungen vereinbarungsgemäß erbracht wurden.
5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 7 Reise- und Nebenkosten
1. Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige notwendige Nebenkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Dies umfasst insbesondere:
- Bahn- oder Flugkosten,
- Hotelkosten,
- lokale Transportkosten,
- Tagespauschalen oder sonstige notwendige Reisekosten, sofern vereinbart.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Reise- und Übernachtungsleistungen in angemessenem Umfang nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu buchen.
4. Bereits angefallene sowie vertraglich nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise-, Übernachtungs-, Buchungs- oder Drittanbieter-Kosten sind vom Kunden zu erstatten, sofern deren Entstehung durch einen vom Kunden veranlassten Termin, eine Stornierung oder eine Terminverschiebung verursacht wurde.
§ 8 Stornierung und Terminverschiebung durch den Kunden
1. Vereinbarte Termine können vom Kunden in Textform storniert oder verschoben werden.
2. Vereinbarte Leistungstage stellen reservierte Kapazitäten des Auftragnehmers dar. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden gelten, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, folgende pauschalierte Vergütungsansprüche bezogen auf die stornierten oder verschobenen Leistungstage unter Berücksichtigung des Zugangszeitpunkts der Stornierung / Verschiebung:
bis 30 Kalendertage vor dem ersten betroffenen Termin: 0 %
29 bis 14 Kalendertage vor dem ersten betroffenen Termin: 50 %
weniger als 14 Kalendertage vor dem ersten betroffenen Termin: 100 %
3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
4. Eine Terminverschiebung gilt hinsichtlich der ursprünglich reservierten Leistungstage als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelung. Ein etwaiger Ersatztermin bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
5. Bereits erbrachte Teilleistungen sowie bereits angefallene oder nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise-, Übernachtungs-, Buchungs- oder Drittanbieter-Kosten sind zusätzlich zu vergüten bzw. zu erstatten.
§ 9 Ausfall des Auftragnehmers; Krankheit; sonstige Verhinderung
1. Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstiger unverschuldeter, nicht nur vorübergehender Verhinderung nicht in der Lage sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert.
2. In diesem Fall werden die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin abstimmen.
3. Kann ein Ersatztermin nicht vereinbart werden, entfällt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ausschließlich für die konkret nicht erbrachte Leistung, soweit hierfür noch keine Leistung erbracht wurde.
4. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – vorbehaltlich § 10 – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von
- Reise- oder Hotelkosten,
- Raum-, Veranstaltungs- oder Locationkosten,
- Personalkosten oder internen Aufwänden des Kunden,
- Kosten externer Dienstleister,
- entgangenem Gewinn oder sonstigen Folgeschäden.
5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Beschaffungsgarantie für Ersatzreferenten, Ersatztrainer oder Ersatzberater, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Höhere Gewalt; technische Störungen; Remote-Leistungen
1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Leistungspflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Verkehrs- oder Telekommunikationsinfrastruktur sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse.
2. Die betroffene Partei wird die andere Partei über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren.
3. Für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Die Parteien werden sich in diesem Fall um eine zumutbare Anpassung, insbesondere um einen Ersatztermin oder eine remote Durchführung, bemühen.
4. Soweit Remote-Leistungen vereinbart sind oder einvernehmlich anstelle einer Vor-Ort-Leistung durchgeführt werden, haftet der Auftragnehmer nicht für Störungen von Internetverbindungen, Videokonferenzsystemen, Stromversorgung oder sonstiger technischer Infrastruktur außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
5. Muss eine Vor-Ort-Leistung infolge höherer Gewalt oder aus anderen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen abgesagt oder verschoben werden, haftet der Auftragnehmer nicht für bereits vom Kunden disponierte Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Veranstaltungs- oder Drittanbieter-Kosten, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften oder eine Haftung nach § 10 greifen ein.
§ 11 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit nach Absatz 2 gehaftet wird, ist die Haftung – je Schadensfall – auf die Höhe der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Nettovergütung begrenzt.
4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Datenverluste oder sonstige Folgeschäden besteht außer in den Fällen des Absatzes 1 nicht.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmern des Auftragnehmers.
§ 12 Urheberrechte und Nutzungsrechte
1. Alle im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Modelle, Dokumentationen, Visualisierungen, Whiteboard-Fotografien, Handouts und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde an den überlassenen Materialien ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen.
3. Die interne Verwendung umfasst auch die Nutzung durch die Mitarbeiter und Teilnehmer des Kunden, soweit dies dem vertraglich vorausgesetzten Zweck entspricht.
4. Eine Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmensverbunds, kommerzielle Verwertung, Unterlizenzierung oder sonstige über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
5. An im Rahmen von Workshops gemeinsam erarbeiteten Ergebnissen, soweit sie keine vorbestehenden Materialien des Auftragnehmers enthalten, erhält der Kunde ein Nutzungsrecht für interne Zwecke.
§ 13 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
2. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten allgemein bekannt werden,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
§ 14 Datenschutz
1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
2. Soweit für einzelne Leistungen eine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne erforderlich ist, werden die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.
§ 15 Referenznennung
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Unternehmenslogo des Kunden in eine allgemeine Referenzliste aufzunehmen und den Kunden namentlich als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
2. Weitergehende Verwendungen, insbesondere die Veröffentlichung von Case Studies, detaillierten Projektbeschreibungen, Zitaten, Testimonials oder sonstigen inhaltlichen Darstellungen der Zusammenarbeit, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: März 2026 | Version 1.2